Unternehmen stehen heute stärker denn je vor der Herausforderung, ihre Geschäftspraktiken nachhaltiger zu gestalten. ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) sind dafür mittlerweile zu wichtigen Faktoren geworden und beeinflussen zunehmend Entscheidungen von Investorinnen, Kundinnen und Mitarbeitenden.
Doch wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre nachhaltigen Praktiken auch positiv auf ihre eigenen Mitarbeitenden wirken?
Keyfacts
- ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) und bezieht sich auf die Kriterien, die bei der Bewertung der Nachhaltigkeit eines Unternehmens berücksichtigt werden.
- Knapp 200 Länder haben sich im Rahmen der 26. UN-Klimakonferenz 2021 zu gemeinsamen ESG-Zielen, darunter z.B. die gemeinsame Verpflichtung zum Kohleausstieg, bekannt
- Die politische Einigung zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt zu neuen Anforderungen hinsichtlich des ESG-Reportings
- Die Berichterstattung erfolgt nach den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Für wen gilt die neue Richtlinie?
CSRD und ESG-Reporting
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese löst die bisher geltende Non Financial Reporting Directive (NFRD) ab und verändert damit das ESG-Reporting signifikant.
Ab 2024 müssen Unternehmen, die schon jetzt von der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) betroffen sind, und ab 2025 Unternehmen, die erstmalig von der CSRD betroffen sein werden, ein Sustainability Statement erstellen.
Dieses Sustainability Statement wird zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlicht und muss separat geprüft und bescheinigt werden. Der Anwendungskreis umfasst ab 2025 alle großen Unternehmen unabhängig von der Kapitalmarktorientierung. Auch Nicht-EU-Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im EU-Binnenmarkt werden bis 2028 unter der CSRD berichtspflichtig werden.
Welche Neuerungen bringt die CSRD im Vergleich zum bisherigen EU-NFRD?
- Deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs und Tiefe der Berichterstattung
- Neues Verständnis von Wesentlichkeit und Verankerung der „doppelten Wesentlichkeit“
- Berichterstattung sowohl retrospektiv als auch zukunftsbezogen
- Nachhaltigkeitsbericht als verpflichtender Bestandteil des Lageberichts mit eigenem Abschnitt
- Verpflichtende externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts
- Elektronisches Berichtsformat und Tagging der Inhalte
Welche Informationen müssen kommuniziert werden?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verlangt in Zukunft eine Erklärung, die alle Angaben enthält, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind.
Die offengelegten Informationen sollen zukunftsorientierte und rückblickende Informationen sowie qualitative und quantitative Informationen enthalten. Dazu gehört unter anderem die Beschreibung:
- des Geschäftsmodells, der Strategie des Unternehmens und den Unternehmensrichtlinien gegenüber Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen
- der Ziele, die sich das Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange gesetzt hat, und der Fortschritte, die das Unternehmen bei der Erreichung dieser Ziele gemacht hat
- der Rolle der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange
- der wichtigsten tatsächlichen oder potenziellen nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts) im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette des Unternehmens
- aller ergriffenen Maßnahmen und das Ergebnis dieser Maßnahmen, um tatsächliche oder potenzielle nachteilige Auswirkungen zu verhindern, zu mindern oder zu beheben.
- von Indikatoren, die für die oben genannten Offenlegung relevant sind
Wie Mitarbeiterbefragungen Ihnen bei Ihrem ESG-Reporting helfen können
Mitarbeiterbefragungen sind ein wichtiger Teil der Unternehmenskultur, da sie Unternehmen dabei helfen, wertvolles Feedback von ihren Mitarbeitenden zu erhalten und sich auf die Bedürfnisse und Erwartungen ihrer Belegschaft zu konzentrieren.
Feedback aus Mitarbeiterbefragungen kann Ihrem Unternehmen dabei helfen,
- Ihre ESG-Praktiken zu verbessern
- die Arbeitsplatzzufriedenheit, -motivation und das Engagement für Nachhaltigkeit zu steigern
- ESG-Risiken und -Chancen zu identifizieren
- Kommunikation und Vertrauen zwischen Management und Mitarbeitenden zu verbessern
- ESG-Kennzahlen mittels gezielter Fragen entwickeln
- herauszufinden, wie gut ihre ESG-Strategie von den Mitarbeitern verstanden wird und wie sie diese verbessern können
Durch die Integration von ESG-Kriterien in die Unternehmensstrategie und die regelmäßige Überprüfung der Fortschritte können Unternehmen sicherstellen, dass sie nicht nur nachhaltig handeln, sondern auch positive Auswirkungen auf ihre Mitarbeitenden haben.
Beispielthemen für eine Befragung Ihrer Mitarbeitenden zu den einzelnen ESG-Kriterien
Im Folgenden sind einige Beispielthemen aufgeführt, die in einer Mitarbeiterbefragung zum Thema ESG-Kriterien gestellt werden könnten. Diese Themen können je nach Unternehmenskontext und -prioritäten angepasst werden.
Umwelt
Bei der Durchführung von Mitarbeiterbefragungen können Fragen gestellt werden, die sich auf das Umweltbewusstsein der Mitarbeitenden beziehen. Bereiche, die Sie mit Ihren Fragen abdecken sollten, sind beispielsweise:
- Energieeffizienz: Heiz- und Lüftungsverhalten, Standby-Betrieb, Beleuchtung, Wassertemperatur beim Händewaschen, Elektrogeräte, Ökostrom
- Abfallmanagement: Mülltrennung, Mehrwegverpackungen, Entsorgung Sondermüll
- Umweltschutz: Ressourcennutzung (z.B. Druckerpapier), Arbeitsweg, Fleischverbrauch in Kantine, Umweltmanagementsysteme und -prozesse, Umweltziele des Unternehmens, Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Schulungen und Sensibilisierung
Soziale Verantwortung
Ein weiterer wichtiger Aspekt von ESG-Kriterien ist die soziale Verantwortung, auch Corporate Social Responsibility (CSR) genannt. Sie ist eine selbstregulierende Geschäftspraxis, die die Auswirkungen der Aktivitäten eines Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt misst. Dies wird durch transparentes und ethisches Verhalten erreicht, das:
- zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt, einschließlich zur Gesundheit und zum Wohlergehen der Gesellschaft;
- die Erwartungen der Aktionäre und Kunden anerkennt;
- den geltenden Gesetzen und internationalen Normen entspricht;
- für die gesamte Organisation gilt und in den Beziehungen mit externen Stakeholdern präsent ist.
Um diese in Ihrem Unternehmen zu erfassen, gilt es Fragen zu folgenden Themen zu stellen:
- Gleichstellung und Beseitigung von Diskriminierung
- Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterrechte
- Unterstützung von sozialen Projekten
- Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft und die lokale Gemeinschaft
- Festlegung der Verantwortung für alle Umweltauswirkungen des Unternehmens
- Einhaltung fairer Arbeits- und Umweltstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Governance
Unternehmen sollten ethische Geschäftspraktiken aufrechterhalten und transparente und verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen. Um einen internen Einblick über die Governance-Praktiken Ihres Unternehmens zu erhalten, sollte Ihre Mitarbeiterbefragung Fragen zu diesen Themen enthalten:
- Unternehmensführung und Führungsstil
- Compliance-Praktik
- Transparenz und Entscheidungsprozesse
- Unternehmenskultur
- Risikomanagement
- Kommunikation
- Innovation
- Kundenorientierung
Anforderungen an die Mitarbeiterbefragung
Insgesamt kann die Durchführung von Mitarbeiterbefragungen im Hinblick auf ESG-Kriterien Unternehmen dabei helfen, sich auf die Bedürfnisse und Erwartungen ihrer Mitarbeitenden zu konzentrieren und gleichzeitig ihr Engagement für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung zu demonstrieren.
Hierbei sollte jedoch auf eine sorgfältige Planung und Umsetzung geachtet werden. Wichtig ist auch, dass relevante Fragen gestellt werden, die klare und verständliche Antworten liefern.
Danach geht an den fast wichtigsten Teil des Befragungsprojektes: Die Analyse und Aufbereitung der Ergebnisse, um Einblicke in die Stärken und Schwächen des Unternehmens in Bezug auf ESG-Kriterien zu gewinnen. Daraus kann eine Chancen- und Risikoübersicht ermittelt werden, aus der sich wiederum eine Strategie mitsamt Ambitionen ableiten lässt.
Fazit
ESG bildet den Rahmen für Unternehmen und Investor*innen, die ökologische und soziale Auswirkung ihres Handelns zu thematisieren und zu analysieren. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Unternehmen sich in einer umfangreichen Analyse einen Überblick über die Auswirkungen von ESG auf das eigene Unternehmen und des eigenen Unternehmens auf die Umwelt verschafft haben.
Gerne stehen wir Ihnen als professioneller Anbieter für Mitarbeiterbefragungen bei allen Fragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie dazu gerne einen Demotermin.